Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung
Das Überschwemmungsgebiet für die Ems von der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen bis zum Stadtgebiet Lingen bei Hanekenfähr sowie vom Stadtgebiet Lingen bei Geeste-Dalum bis zum Wehr Herbrum soll neu festgesetzt werden. mehr (pdf-Datei, 845 kB), eingestellt am 14.05.2013
Gebührenordnung zur Friedhofssatzung
Gemeinde Niederlangen (Friedhof Niederlangen-Siedlung) vom 1. Juli 2008
geändert: Beschluss am 04.10.2012, gültig ab 01.01.2013
Für die Benutzung des von ihr verwalteten Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für die Leistungen der Gemeinde und ihrer Beauftragten aus Anlass von Beisetzungen und der Vergabe von Grabstätten erhebt die Gemeinde folgende Gebühren:
1. für die Vergabe einer Reihengrabstätte oder einer Urnengrabstätte
a) für Verstorbene ab 5 Jahren
(Ruhezeit: 30 Jahre) 180,-- €
b) für Verstorbene unter 5 Jahren
(Ruhezeit: 20 Jahre) 60,-- €
Die Grabstättengebühr für Tod- und Fehlgeburten übernimmt die Gemeinde aus allgemeinen Haushaltsmitteln.
2. für die Vergabe einer Wahlgrabstätte
(Nutzungszeit: 40 Jahre)
a) mit einer Grabstelle 240,-- €
b) mit zwei Grabstellen 480,-- €
c) mit drei Grabstellen 720,-- €
d) mit vier Grabstellen 960,-- €
3. für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte
a) um die gesamte Nutzungszeit die unter 2. aufgeführten Gebühren
b) um einen Teil der gesamten Nutzungszeit der entsprechende Gebührenanteil der vollen Gebühr nach 2.
4. für die Gestellung von Leichenträgern je Leichenträger 10,-- €
5. für die Benutzung der Leichenhalle, der Friedhofskapelle und des Bestattungswagens 120,-- €
6. für die Tätigkeit des Totengräbers einschließlich Herrichten des Grabes
a) bei Grabstätten von Verstorbenen ab 5 Jahren 200,-- €
b) bei Grabstätten von Verstorbenen unter 5 Jahren sowie von Tot- und Fehlgeburten 75,-- €
c) bei Grabstätten für Urnenbeisetzung 75,-- €
7. für Ausbettungen anlässlich einer Umbettung
a) von Verstorbenen ab 5 Jahren 250,-- €
b) von Verstorbenen unter 5 Jahren sowie Tot- und Fehlgeburten 120,-- €
c) von Aschen 50,-- €
8. bei Umbettungen auf dem gleichen Friedhof zusätzlich zu der Gebühr unter Ziffer 7. die Totengräbergebühr nach Ziffer 6.
9. für die Aufbewahrung von Leichen, die außerhalb dieses Friedhofs beigesetzt werden sollen,
je angefangenen Tag 40,-- €
10. für die Aufbewahrung von Urnen nach Ablauf von 10 Tagen für jede angefangene Woche 25,-- €
11. für die allgemeine Unterhaltung und Verwaltung des Friedhofes je Grabstätte (Liegeplatz) und Jahr 5,-- €
12. Verwaltungsgebühr anlässlich einer Umbettung 50,-- €
Der Bürgermeister
